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Präambel

Die Mont-Cenis-Gesamtschule ist eine große Gemeinschaft, in der viele Schülerinnen und Schüler, Lehrerinnen und Lehrer, Eltern sowie städtische und weitere Angestellte zusammen leben und arbeiten.

Sie alle verbringen einen Großteil ihres Tages an unserer Gesamtschule. Deshalb sind sich alle einig, dass sie das Recht haben, nach jedem Schultag seelisch und körperlich unbeschadet die Schule zu verlassen. Alle Mitglieder dieser Schulgemeinde sollen sich wohlfühlen, um mit Freude lernen, lehren und arbeiten zu können.

Schülerinnen und Schüler haben ein Recht auf Unterricht, Lehrerinnen und Lehrer haben das Recht, ihren Unterricht in Ruhe halten zu können, alle haben das Recht, den Tag in einem sauberen Schulgebäude, auf einem sauberen Schulhof zu verbringen. Jede/r soll in ihrer/seiner Individualität, in Ihren/seinen Stärken und Schwächen geachtet werden. Jede Person verpflichtet sich dafür Sorge zu tragen, dass diese Grundrechte nicht verletzt werden.

Diese Rechte können nur bewahrt werden, wenn sich alle folgenden Pflichten unterwerfen:

  • Wir gehen in Worten und Taten freundlich miteinander um
  • Wir nehmen Rücksicht aufeinander
  • Wir helfen uns gegenseitig
  • Wir halten uns an die folgenden, miteinander vereinbarten Regeln

Im Unterricht

  • 1. Wir sind zu Beginn des Unterrichts pünktlich in unseren Klassen.
  • 2. Wir haben unser vollständiges Material zu Beginn jeder Stunde auf dem Tisch liegen. Für den Sportunterricht haben wir geeignete Sportkleidung dabei.
  • 3. Wir essen und trinken nur in den Pausen.

In den Pausen

  • 4. In den 5-Minuten-Pausen bleiben wir im Klassenraum und verhalten uns ruhig. Wenn wir den Unterrichtsraum wechseln müssen, gehen wir ruhig und ohne Umwege dorthin.
  • 5. Wir dürfen unsere Handys vor dem Unterricht auf dem Schulhof benutzen. Die Oberstufenschülerinnen und Oberstufenschüler dürfen ihre Handys auch in Freistunden in der neuen Mensa benutzen. Die Jahrgänge 8-9-10 dürfen ihr Handy montags, mittwochs und donnerstags während der Mittagspause im Youth Club benutzen. Generell gilt: Von 7.55 Uhr bis zum Verlassen des Schulgeländes lassen wir unsere Handys ausgeschaltet in der Tasche. Wir dürfen unser Handy in Ausnahmefällen benutzen, wenn es eine Lehrkraft ausdrücklich erlaubt hat.
  • 6. Wir verbringen unsere Pausen auf dem Schulgelände und verlassen es nicht bzw. nur in Begleitung einer Lehrkraft. Schülerinnen und Schüler des 10. Jahrgangs dürfen mit schriftlicher Erlaubnis der Eltern und einem entsprechenden Vermerk auf dem Schülerausweis das Schulgelände während der Mittagspause verlassen. Der Ausweis muss auf Verlangen der Aufsicht vorgezeigt werden.

Allgemeines

  • 7. Wir beleidigen weder Mitschülerinnen oder Mitschüler noch Lehrerinnen oder Lehrer oder andere Mitglieder der Schulgemeinde.
  • 8. Wir üben keine körperliche Gewalt aus.
  • 9. Wir tragen keine aufreizende Kleidung, Kleidung mit gewaltverherrlichenden oder sexistischen Aufdrucken, Tarnkleidung oder Sportsachen (Jogginghosen).
  • 10. Wir gehen sorgfältig mit dem Schulinventar um und achten fremdes Eigentum. Müll werfen wir in die dafür vorgesehenen Behälter.
  • 11. Das Rauchen auf dem Schulgelände ist untersagt.